Le Mottet – Studio – Piste und ESF: 0 m / Skilift: 100 m / Geschäfte: 400 m
BESCHREIBUNG DER WOHNUNG:
27m² große Wohnung im 1. Stock
Gemütliches Studio in Valmorel, renoviert, hell und warm.
- Wohnzimmer mit 4 Einzelschlafsofas teilbar.
- Separate Küche mit Geschirrspüler, Elektroherd, Backofen, Mikrowelle. - Badezimmer mit separatem WC.
- Südbalkon mit herrlichem Blick auf die Pisten.
WLAN nicht inbegriffen
Skischrank
Nichtraucher-Apartment
Haustiere erlaubt (Haustierzuschlag = 40 €).
ZUSÄTZLICHE, NICHT INBEGRIFFENE DIENSTLEISTUNGEN (müssen im Voraus gebucht werden): Endreinigung, Bettwäsche, Handtücher, Babyset usw.
Die Residenz ''Le Prariond'' befindet sich in der Nähe der beiden wichtigsten Skilifte von Valmorel (direkter Skizugang sowohl zum Altispace als auch zur neuen Pierrafort-Gondelbahn), der Skischule (am Fuße der Abfahrtsstrecken), des Skigebiets Passverkaufsstelle und am Fuße des Télébourg! Kostenpflichtige Parkplätze in der Tiefgarage werden empfohlen (Reservierung erforderlich).
Das Skigebiet „Mottet“ ist ideal für Skifahrer oder für Familien, deren Kinder zur Skischule gehen. Durch den Télébourg mit dem Zentrum des Ferienortes Valmorel verbunden. Fußgängerzone, Tiefgaragenplatzreservierung empfohlen.
Optionale Leistungen, die vor Ort zu bezahlen und vor Ihrer Ankunft zu reservieren sind:
- Miete von Bettwäsche geliefert SIMPLE D: 18 €.
- Lieferung von Handtüchern: 10 €.
- Babybett nicht geliefert: 15 €.
- Hochstuhl nicht geliefert: 15 €.
- Verleih von Babybettwäsche: 5 €.
- MiniBox Wifi-Miete pro Woche: 39 €.
- Haustier: 40 €.
- Endreinigung für Studio: 57 €.
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.