Le Mottet – Studio – Piste und ESF: 0 m / Skilift: 70 m / Geschäfte: 175 m
BESCHREIBUNG DER WOHNUNG:
27m² große Wohnung im 1. Stock
Möblierte Touristenunterkunft ** Teilbares Studio für 4 Personen, hell und funktional. Im Herbst 2014 renoviert - kein Teppich.
- Wohnzimmer mit 4 Einzelschlafsofas.
- Separate Küche mit Geschirrspüler, Cerankochfeld und Mikrowelle ausgestattet.
- Separates Badezimmer und WC.
- Südbalkon mit Blick auf die Pisten und Berge.
Mieter, die in dieser Wohnung übernachtet haben, gaben ihr eine durchschnittliche Bewertung von 8,93/10.
WLAN nicht inbegriffen
Skischrank
Nichtraucher-Apartment
Haustiere erlaubt (Haustierzuschlag = 40 €).
ZUSÄTZLICHE, NICHT INBEGRIFFENE DIENSTLEISTUNGEN (müssen im Voraus gebucht werden): Endreinigung, Bettwäsche, Handtücher, Babyset usw.
Die Residenz „La Roche Combe“ hat für Skifahrer eine ideale Lage: am Fuße der Pisten und der Skischule. Die etwa 200 Meter entfernten Geschäfte sowie das Ortszentrum sind von Télébourg aus erreichbar.
Das Skigebiet „Mottet“ ist ideal für Skifahrer oder für Familien, deren Kinder zur Skischule gehen. Durch den Télébourg mit dem Zentrum des Ferienortes Valmorel verbunden. Fußgängerzone, Tiefgaragenplatzreservierung empfohlen.
Optionale Leistungen, die vor Ort zu bezahlen und vor Ihrer Ankunft zu reservieren sind:
- Miete von Bettwäsche mit Lieferung SIMPLE HC: 18 €.
- Lieferung von Handtüchern: 10 €.
- Babybett nicht geliefert: 15 €.
- Hochstuhl nicht geliefert: 15 €.
- Verleih von Babybettwäsche: 5 €.
- MiniBox Wifi-Miete pro Woche: 39 €.
- Haustier: 40 €.
- Endreinigung für Studio: 57 €.
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.