Übernachten Sie in diesem komplett renovierten, einstöckigen Einfamilienhaus (eine Stufe ins Haus hinein): privater offener Garten, Garage für ein Auto oder Motorräder/Fahrräder, ein überdachter Carport, eine Terrasse mit Gartenmöbeln. Großes Wohnzimmer mit offener Küche, TV, Waschküche mit Waschmaschine und Zugang zur Garage, ein Schlafzimmer ausgestattet mit einem 160x200-Bett, ein Badezimmer mit Toilette, großer Dusche, Doppelwaschbecken, ein weiteres Schlafzimmer (ausziehbares Sofa 140x190), das auch geklappt werden kann als Büro oder anderer Entspannungsbereich genutzt.
Teigny liegt 4 km vom Nivernais-Kanal und seinem Radweg „Greenway“ entfernt und bietet Ihnen die Möglichkeit, schöne Spaziergänge oder Radtouren zu unternehmen. 15 Minuten von den Highlights entfernt (Vézelay und seine Basilika, die zum UNESCO-Weltkulturerbe gehört, Bazoches mit dem Schloss Vauban). Am Fuße des Morvan und der schönsten Seen der Region (Les Settons, Chaumeçon), wo viele Wassersportaktivitäten ausgeübt werden: Segeln, Windsurfen, Wasserski, Kanufahren. Fischer und Jäger werden begeistert sein. Dort werden regionale Gastronomie und Weine gewürdigt. Verpassen Sie nicht den Besuch des 15 km entfernten Clamecy, einer alten, auf Holz schwimmenden Stadt (Museum, Stiftskirche St. Martin).
Gebühren und Optionen:
Ölzentralheizung sowie Strom inklusive
Bettwäschemiete für 2 Personen 20 €/Bett
Miete für Badezimmerwäsche 19 €/Person
Endreinigung auf Anfrage: 58 €
Optionale Leistungen, die vor Ort bezahlt und vor Ihrer Ankunft reserviert werden müssen:
- Endreinigung: 70,73 € pro Aufenthalt
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.