Dieses Studio befindet sich im Stadtteil South Beach, im Erdgeschoss der Residenz „Quai aux Fleurs“. Es besteht aus einem Wohnzimmer mit einem 140 cm breiten Bett und Fernseher; eine Loggia mit einem 130 cm breiten Schlafsofa; ein Küchenbereich im Eingangsbereich mit zwei Elektroherden, einem kombinierten Mikrowellenherd, einem Kühlschrank mit Gefrierfach und einer Waschmaschine; ein Badezimmer mit Badewanne und WC. Die 7 m² große Terrasse ist durch eine Markise beschattet.
Das „Plus“ dieser Vermietung am Meer: Residenz mit Gemeinschaftspool und geschlossenem Gemeinschaftsparkplatz.
Housekeeping inklusive.
Das Schwimmbad ist je nach Gesundheitszustand und klimatischen Bedingungen von Mitte Juni bis Mitte September geöffnet.
Praktische Informationen: Markttag ist Mittwochmorgen von Anfang Juni bis Anfang September im Nordstrandgebiet. Im Juli und August können Sie auch über den Nachtmarkt für Kunsthandwerk am Quai d'Honneur schlendern. Ein Hafenshuttle bringt Sie in die verschiedenen Stadtteile von Port Camargue.
Die Umgebung: Die Residenz liegt im südlichen Strandbereich von Port Camargue, der Strand ist geräumiger, das Thalasso-Zentrum ist nur einen Steinwurf entfernt.
Das Auge des Profis: Urlauber lieben diese Wohnung wegen ihrer Lage nahe dem weitläufigen Südstrand sowie den vielen kleinen Geschäften.
Das Schwimmbad ist je nach Gesundheitszustand und klimatischen Bedingungen von Mitte Juni bis Mitte September geöffnet.
Optionale Leistungen, die vor Ort bezahlt und vor Ihrer Ankunft reserviert werden müssen:
- Haustier: 39 €.
- WLAN-Minibox-Miete pro Woche: 39 €.
- Verleih von Doppelbettlaken: 16,9 €.
- Handtücher: 8,9 €.
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.