Erdgeschoss:
- 60m² Wohnzimmer mit Sitzecke, TV, ausgestattete Küche (inkl. Geschirrspüler, Waschmaschine, Mikrowelle),
- 1 Schlafzimmer (2 Einzelbetten 90 cm) mit Toilette und eigenem Duschraum.
Oben:
3 Schlafzimmer:
- 1 Schlafzimmer (1 Doppelbett 160cm und 2 Einzelbetten 90cm),
- 2 Schlafzimmer (1 Doppelbett 160cm und 1 Einzelbett 90cm),
- 2 Duschräume mit Toilette.
Vermietung für Zeremonien für mehr als 12 Personen und maximal 40 Personen: Möglichkeit der Bereitstellung von Tischen, Stühlen und zusätzlichem Geschirr auf Anfrage beim Rathaus unter [hidden] (Zeremonienpaket: 68 € für maximal 40 Personen). Das Aufstellen von Zelten auf dem Ferienhausgelände ist verboten.
Das Ferienhaus wird vom Rathaus verwaltet. Bitte kontaktieren Sie vor Ihrer Ankunft die für die Rezeption zuständige Person. 5 Minuten vom Strand und dem Jachthafen von Saint Valéry en Caux entfernt: alter, aus Saint-Jean-Ziegeln renovierter Karrenschuppen, umgeben von einem geschlossenen Mauerwerk. Privater, umzäunter Garten von 2000 m² mit Terrasse und Bouleplatz. In der Nähe: Wandern, Reiten und Mountainbiken. Botanischer Garten. Alles für Ihren Komfort inbegriffen (Bettwäsche, Handtücher, Reinigung, Heizung und Strom).
Zeremoniepaket für 40 Personen: Geschirr, Tische und Stühle 68 € auf Anfrage beim Rathaus: [hidden]
Mietgebühren, die nicht in Ihrer Miete enthalten sind: - Kurtaxe,
Schlafzimmer im Erdgeschoss, eingezäunter Garten, Fernseher, Elektroheizung, Bettwäsche vorhanden, Haushaltswäsche, Internetanschluss, Privatparkplatz, Alles inklusive, Waschmaschine, Geschirrspüler, Terrasse, Garten, Mikrowelle, Flachbildfernseher, Gefrierschrank, Gartenmöbel, Grill, Einzelhaus.
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.