Schöne, helle Wohnung mit Gemeinschaftsgarten im 2. Stock im Herzen von Montargis, das wegen seiner 132 Brücken und Fußgängerbrücken auch „Venedig des Gâtinais“ genannt wird. Diese hübsche kleine Stadt im Loing-Tal liegt zwischen dem Briare-Kanal und Vernisson.
Die Wohnung liegt in der Nähe vieler Kultur- und Freizeitaktivitäten. Erkunden Sie das historische Museum der französisch-chinesischen Freundschaft, schlendern Sie durch das malerische Fischerviertel, besuchen Sie das Girodet-Museum oder entdecken Sie lokale Köstlichkeiten im Maison de la Prasline & la Factorie. Für Radwanderer führt auch die Scandibérique-Route (EV3) in der Nähe vorbei, was diesen Ort zu einem idealen Ausgangspunkt für eine Radetappe macht. Im 2. Stock mit separatem Eingang, einem schönen Wohnzimmer mit hohen Decken, darunter ein Wohnzimmer mit einem 140x190 cm großen Schlafsofa, einem Esszimmer und einer kleinen offenen Küche, einem Schlafzimmer (im Wohnzimmer durch eine halboffene Trennwand getrennt). in der Höhe offen und Glasdach) mit einem Doppelbett 140x190 cm, einem kleinen Schlafzimmer mit einem Einzelbett 90x190 cm und einem Badezimmer mit WC.
Private Gartenmöbel in einem mit dem Eigentümer geteilten Garten.
Öffentlicher Parkplatz.
All-Inclusive-Preis: Bettwäsche wird bereitgestellt und die Betten sind bei der Ankunft bezogen, Heizung inklusive, Handtücher werden bereitgestellt und das Endreinigungspaket ist inbegriffen. Die Unterkunft ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht zugänglich.
Anreise ab 16:00 Uhr und Abreise um 10:00 Uhr.
Begrüßung vor Ort durch den Eigentümer. Möglichkeit zum Ausladen Ihrer Koffer in der Rue de Triqueti 24 in Montargis.
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.