Im oberen Morvan, 800 m vom Lake Crescent entfernt (leicht zu Fuß erreichbar), unabhängige Gîte von 500 m² in einer wahren Oase der Ruhe mit Blick auf den Bocage, mit umzäuntem Garten, Pergola und privatem Parkplatz. Einstöckig bestehend aus einem Wohnzimmer mit Relax-Sofa, Fernseher mit DVD-Player, einer geräumigen Küche mit Essbereich und Waschküche mit direktem Zugang zum Garten, einem Badezimmer mit Dusche und separater Toilette, einem Schlafzimmer mit 1 160x200-Bett und einem Schlafzimmer mit 2 Einzelbetten 90x190 Betten. Eine Oase der Ruhe im regionalen Naturpark Morvan mit seinen Seen (Schwimmen, Angeln mit möglicher Unterstützung), seinen Flüssen (Kanufahren, Rafting) und seinen Wäldern (GR Wandern und Reiten, Pilze sammeln, Mountainbiken, Fahrradtourismus, Klettern, Quadfahren). Radfahren und Wandern, Möglichkeit der Tagesjagd). Hochtouristische (viele Burgen) und kulturelle (Museen) Sehenswürdigkeiten: Vézelay (Abfahrt nach Santiago de Compostela), Bazoches (Vauban-Schloss), Avallon, Saulieu, Ancy-le-Franc, die Abbaye de la Pierre qui Vire, .. . Möglichkeit der Anmietung mit der auf der anderen Straßenseite gelegenen Unterkunft 58G1150 für 7 Personen.
Gebühren und Optionen:
Glasfaser-WLAN, Heizung und Strom inklusive
Bettwäschemiete 10 €/Bett
Miete für Badezimmerwäsche 5 €/Person
Endreinigungspaket auf Anfrage 50 €; Bei Haustieren Endreinigung auf Anfrage 70 € (DIREKT AN DEN EIGENTÜMER ZU BEZAHLEN)
Persönlicher Empfang von 16:00 bis 21:00 Uhr.
Optionale Leistungen, die vor Ort bezahlt und vor Ihrer Ankunft reserviert werden müssen:
- Endreinigung: 60,98 € pro Aufenthalt
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.