„Le Gîte de la Matte Nr. 2“ ist ein 138 m² großes 4-Sterne-Appartement für 10 Personen im Erdgeschoss eines typischen Aravis-Chalets aus dem Jahr 1753. Das Appartement verfügt über ein großes Wohnzimmer mit Kamin (Holz wird gestellt) und schönen Annehmlichkeiten, darunter ein norwegisches Bad (zur gemeinsamen Nutzung mit der Residenz). Die Terrasse und der Balkon sind nach Süd/Ost ausgerichtet und bieten einen herrlichen Blick auf die Berge. Lage des Apartments: - 1,3 km vom Zentrum von Chianillon Le Grand-Bornand - 600 m von den Abfahrtspisten - 200 m von der Haltestelle des kostenlosen Shuttles. Aufpreis für Haustiere: 5 € pro Tag. Parken auf einem privaten Außenparkplatz. Bettwäsche, Handtücher und Haushaltswäsche werden gestellt. Reinigung inklusive (ausgenommen Küche, Geschirr, Müll rausbringen, aufgeräumte Unterkunft). Brennholz auf Anfrage gegen Aufpreis. Kaution 1000 €. Ankunft ab 16.00 Uhr – Abreise vor 10.00 Uhr. Sie werden von der örtlichen Agentur bezüglich der Zahlung der obligatorischen Kurtaxe kontaktiert. Küche: Kochnische Küchenausstattung: 3 Kochplatten, Backofen, Mikrowelle, Geschirrspüler, Kühlschrank:, Gefrierschrank, Fondue-Set, Raclette-Set, Kaffeemaschine, Toaster, Wasserkocher Wohnzimmer: 86 m², Sofa(s) Schlafzimmer 1: 11 m², 1 Doppelbett(en) (160cm), privates Badezimmer/Duschraum Schlafzimmer 2: 9,5 m², 1 Doppelbett(en), privates Badezimmer/Duschraum Schlafzimmer 3: 12,30 m², 1 Einzelbett(en), 1 Doppelbett(en) (160cm) Mezzanine: 1 Doppelschlafsofa, 1 Doppelschlafsofa Badezimmer: 3 Badezimmer mit 1 Dusche, mindestens 1 Dusche WC: 2 separate WC(s) Standort: Le Chinaillon
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.