„Chatillon Nr. 8“ ist ein individuelles Chalet von 189 m² für 11 Personen mit Süd-/Westausrichtung. Seine Nähe zu den Skipisten, sein Komfort und seine Dekoration werden Sie verführen und Ihnen einen angenehmen Aufenthalt ermöglichen. Im Sommer können Sie den von der Residenz gemeinsam genutzten Außengarten nutzen: Grill, Bouleplatz, Trampolin, Schaukel, Volleyballplatz. Geografische Lage der Wohnung: - 900 m vom Zentrum des Chinaillon Centre - 100 m von den alpinen Skipisten - 100 m von der Haltestelle des kostenlosen Shuttles - 6 km von der Bushaltestelle entfernt. Haustiere sind nicht erlaubt. Das Parken erfolgt auf einem Parkplatz im Freien (oder in der Garage nach Reservierung ab 37 €). Bettwäsche und Handtücher werden gestellt. Anreise ab 16:00 Uhr – Abreise vor 10:00 Uhr. Für die Zahlung der obligatorischen Kurtaxe, die Reservierung der Garage und ggf. den Reinigungsservice werden Sie von der örtlichen Agentur kontaktiert. Standort: Le Chinaillon (1300 m) Küche: Küchenbereich Küchenausstattung: 5 Kochplatten, Backofen, Mikrowelle, Geschirrspüler, 280-Liter-Kühlschrank:, Gefrierschrank, Kaffeemaschine, Wasserkocher Wohnzimmer: 18,80 m², Sofa(s)-Zulassung Schlafzimmer 1: 21,46 m² , 2 Einzelbetten Schlafzimmer 2: 14,40 m², 2 Bett(en) (n) 1 Person Schlafzimmer 3: 12,50 m², 1 Doppelbett(en) (160 cm) Schlafzimmer 4: 14,60 m², (160) 1 Doppelbett Schlafzimmer 5: 17,40 m², 3 Einzelbetten Mezzanine: ohne Schlafbereich, mit Leseecke, mit Spielecke Badezimmer: 1 Badezimmer mit 1 Badewanne, 3 Badezimmer mit 1 Dusche, mindestens 1 Dusche, mindestens 1 Badewanne WC: 3 separate WC(s)
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.