„Le Chalet la Perle des Neiges“ ist ein traditionelles Chalet mit 189 m² für 12 Personen. Sie genießen eine herrliche Aussicht auf das alte Dorf Chinaillon und die umliegenden Berge. Ruhiges Chalet mit privatem Parkplatz und Garage für 2 Autos. Lage der Wohnung: - 900 m vom Zentrum von Chinaillon - 100 m von den alpinen Skipisten - 100 m von der Haltestelle des kostenlosen Shuttles - 6 km vom Busbahnhof entfernt Terrasse, Grill, Hamam, Kamin mit bereitgestelltem Holz. Tiere wurden abgelehnt. Privater Parkplatz. Zimmerreinigung inbegriffen. Die Betten sind bei der Ankunft gemacht. Bad- und Küchenwäsche inklusive. Sie werden von der örtlichen Agentur bezüglich der Zahlung der obligatorischen Kurtaxe kontaktiert. Standort: Le Chinaillon Küche: separate Küche, 1 Fenster oder Fenstertür(en) Küchenausstattung: 5 Kochplatten, Mikrowelle, Geschirrspüler, Kühlschrank:, Gefrierschrank, Fondue-Set, Raclette-Set, Kaffeemaschine, Toaster, Wasserkocher Wohnzimmer: Sofa(s) Schlafzimmer 1: 2 Einzelbett(en), 1 Fenster oder Fenstertür(en) Schlafzimmer 2: 1 Doppelbett(en) (160 cm), 1 Fenster oder Fenstertür(en) Schlafzimmer 3: 1 Doppelbett(en) (160cm), 1 Fenster oder Fenstertür(en) Schlafzimmer 4: 1 Doppelbett, 1 Fenster oder Fenstertür(en) Schlafzimmer 5: 4 Einzelbett(en), 2 Fenster oder Fenstertür(en) Mezzanine: mit Sitzecke, Sofa, mit Spielecke Wohnzimmer: 2 Einzelbetten, 1 Fenster oder Fenstertür(en) Schlafzimmer 5: 4 Einzelbetten, ... Badezimmer: 1 Badezimmer mit 1 Badewanne, 2 Badezimmer mit 1 Dusche, 3 Fenster im Badezimmer, mindestens 1 Dusche, mindestens 1 Badewanne WC: 3 separate WCs
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.