UNTERKUNFT:
Diese 38 m² große 2-Sterne 3-Zimmer-Maisonette-Wohnung befindet sich im 4. OG (mit Lift) und ist für 5 Personen ausgestattet. Es beinhaltet:
Oben:
- ein Schlafzimmer mit 1 Doppelbett, 1 Babyausstattung (Reisebett, Hochstuhl, Laufstall usw.), 1 Fernseher
- ein Badezimmer mit WC inklusive
Im Erdgeschoss:
- eine Kabine mit beweglicher Trennwand und Etagenbetten
- ein Wohnzimmer mit 1 Schlafsofa, 1 TV
- eine Küchenzeile mit 1 Mikrowelle, 1 Geschirrspüler, 2 Cerankochfeldern, 1 Kühlschrank, Wasserkocher, Kaffeemaschine, Toaster, Raclette-Set
- eine Dusche mit WC inklusive, 1 Waschmaschine
Der Balkon mit Blick auf den Bahnhof ist nach Süden ausgerichtet. Der Skiraum befindet sich in der Residenz.
Nichtraucherwohnung / Haustiere nicht erlaubt
DIE RESIDENZ:
Das 4. Dé ist eine große Residenz mit 2 Aufzügen. Der Zugang zu den Pisten liegt etwa 200 Meter entfernt und das Resortzentrum erreichen Sie nach 300 Metern. Aufgrund der Lage der Residenz ist das Parken relativ einfach.
DIE NACHBARSCHAFT:
Das am Waldrand gelegene Le Hameau du Sauget mit seiner traditionellen Architektur aus Holz, Stein und Schiefer genießt eine privilegierte Lage in der Nähe des Resortzentrums und der Aktivitäten.
NICHT INBEGRIFFENE ZUSATZLEISTUNGEN (mindestens 7 Tage im Voraus zu buchen): Endreinigung, Bettwäsche, Handtücher, Babyset, Skiliftpässe usw.
Kaution und Kurtaxe sind vor Ort zu bezahlen.
Optionale Leistungen, die vor Ort zu bezahlen und vor Ihrer Ankunft zu reservieren sind:
- Endreinigung T3: 65 €.
- Miete eines EINZELNEN Bettbezug-Sets: 16 €.
- Miete eines DOPPEL-Bettbezug-Sets: 30 €.
- Badematte: 2 €.
- Geschirrtuch: 1,50 €.
- Handtücher: 10 €.
– Wartungskit: 3 €.
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.