600 m vom Stadtzentrum von Luz-Saint-Sauveur entfernt, Maisonette-Hütte mit 2 Schlafzimmern in einer Residenz für bis zu 6 Personen.
Im Erdgeschoss:
Wohnzimmer mit Schlafsofa, Fernseher.
Ausgestattete Küche: Waschmaschine, Geschirrspüler, Mikrowelle, Backofen, Senseo-Kaffeemaschine, Raclette-Gerät usw.
Separates WC.
Im 1. Stock: 1 Schlafzimmer für 2 Personen (1x140), 1 Kabinenschlafzimmer für 2 Personen (1 Ausziehbett) und ein Badezimmer.
Herrliche 21 m² große Terrasse mit Gartenmöbeln und Bergblick.
Parkplatz.
Skikeller.
Dieses Apartment wurde vom Fremdenverkehrsamt Vallées Gavarnie mit 2 Sternen für 4 Personen bewertet.
Kurtaxe: aktueller Satz/Nacht/Person ab 18 Jahren.
Möglichkeit der Miete von Doppelbettlaken 27 €, Einzelbetten 22 € und Handtüchern 18 €.
Möglichkeit der Endreinigung ab 120 €.
WLAN-Möglichkeit 50 €/Woche bei Reservierung.
NICHTRAUCHERUNTERKUNFT.
Residenz bestehend aus 32 Wohnungen. Sehr ruhige, sonnige Lage mit Bergblick.
In der Nähe aller Annehmlichkeiten (Carrefours Montagne und Markt, Geschäfte, Kino, Bowling, Tennis usw.). Die Thermalbäder liegen 2 km vom Dorf entfernt.
Das Fremdenverkehrsamt befindet sich am Place du 8 Mai 1945.
Drei Skigebiete in der Nähe:
Luz Ardiden 14 km entfernt, kostenloser Shuttle vom Zentrum von Luz,
Barèges/La Mongie 11 km entfernt,
Gavarnie 25 km entfernt
Die Schlüsselübergabe erfolgt bei der Agentur Luz-Saint-Sauveur, 15 place du 8 mai 1945.
Optionale Leistungen, die vor Ort zu bezahlen und vor Ihrer Ankunft zu reservieren sind:
- Endreinigung T3: 120 €.
- WÖCHENTLICHE WIFI-BOX: 50 €.
- Miete von Doppelbettlaken: 27 €.
- Miete von Einzelbettlaken: 22 €.
- Verleih von Badetüchern: 18 €.
- Babybett: 20 €.
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.