Zu vermieten in Benidorm an der Costa Blanca ein Studio-Apartment mit Gemeinschaftspool in dieser ideal gelegenen Residenz in der 1. Reihe des Levante-Strandes, gegenüber der Promenade. 48 m² große Apartments für 4 Personen direkt am Strand Levante in Benidorm (Costa Blanca), an der Avenida de Madrid. Es befindet sich im 11. Stock eines Gebäudes mit Aufzug und bietet einen wunderschönen Meerblick. Diese Unterkunft umfasst eine separate ausgestattete Küche sowie ein Wohn-Esszimmer und ein Schlafsofa für zwei Personen (empfohlen für Kinder). Terrasse neben dem Wohnzimmer. Es hat ein großes Fenster mit spektakulärem Meerblick. Es verfügt über eine Klimaanlage warm/kalt im Wohnzimmer. Es gibt auch ein Schlafzimmer mit zwei Einzelbetten und ein Badezimmer mit Dusche. Die Residenz verfügt über einen Gemeinschaftspool mit Kinderbereich, umgeben von einer kleinen Terrasse zum Entspannen in der Sonne. Es gibt auch Gemeinschaftsparkplätze je nach Verfügbarkeit. Optionale Leistungen, die nicht im Preis inbegriffen sind: Safe, ausländische Fernsehsender, WLAN, Babybett unter 1 Jahr. Es wird empfohlen, im Voraus zu buchen. Das Zentrum von Benidorm ist nur wenige Gehminuten entfernt und der schöne Sandstrand von Levante liegt nur 20 Meter entfernt. Alle Arten von Geschäften und Restaurants in der Nähe.
Zusätzliche Kriterien :
Zusätzliche informationen :
Dans le cas où la résidence en dispose, l'option parking est exclusivement sur demande avec supplément, nous consulter.
Parking commun gratuit sans place de parking attribuée.
Nouveauté 2024 : climatisation incluse dans le salon avec consommation responsable
Inkludierte Leistungen :
Option vor Ort zu bezahlen :
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.