Eine außergewöhnliche Umgebung für diese hübsche Gîte für 4 Personen im Erdgeschoss eines Schlosses, dessen Bau 1814 begann. Stellen Sie sich diese prächtige Residenz mit Charakter vor, mit einem Park, der von der Tille durchzogen wird, als Kulisse!
Das Ferienhaus setzt sich wie folgt zusammen: sehr angenehmes Wohnzimmer von 35 m2 mit offener Einbauküche, Essbereich und Wohnbereich (Flachbildfernseher). Sie werden von der Atmosphäre und der Liebe zum Detail überrascht sein. Ob Bettwäsche, Geschirr, Bettwäsche usw. Alles ist harmonisch und hochwertig.
Sie verfügen über ein großes Ankleidezimmer, ein separates WC, ein Badezimmer mit Eckbadewanne und ebenerdiger Dusche sowie zwei Schlafzimmer. Eines verfügt über ein 160 x 200 cm großes Bett, das andere, über ein paar Stufen erreichbar, bietet ein 200 x 200 cm großes Bett. Der prächtige Raum verfügt über ein Gewölbe mit freiliegenden Steinen und Fliesenböden.
Draußen wurde eine private, aber nicht umzäunte Terrasse geschaffen, die einen schönen Blick auf den Park, Gartenmöbel und einen elektrischen Grill bietet.
Weitere Unterkünfte befinden sich im Schloss, aber seien Sie versichert: Der vollständig umzäunte Park ist riesig, 3,5 Hektar; Somit ist die Ruhe aller garantiert!
Babyausstattung auf Anfrage. Sicheres Parken auf dem Grundstück. Ladestation für Elektrofahrzeuge.
Autobahnausfahrt 4 km. Dijon, die Hauptstadt der Herzöge von Burgund, ist etwa fünfzehn Minuten entfernt.
Bettwäsche, Endreinigung, Handtücher, Heizung und Strom inklusive.
Die Unterkunft ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.