Entdecken Sie dieses fantastische Ferienhaus, nur wenige Schritte vom atemberaubenden Strand Falésia in Albufeira entfernt. Ein exklusiver Rückzugsort, der Komfort und Bequemlichkeit vereint, ideal für unvergessliche Momente. Verpassen Sie nicht die Gelegenheit – buchen Sie jetzt und schaffen Sie Erinnerungen fürs Leben!
Doppelhaushälfte in Albufeira, im Gebiet von Falésia, mit 3 Schlafzimmern und Platz für 8 Personen. Die Unterkunft ist 198 m² groß.
EIGENSCHAFTEN DES HAUSES:
SCHLAFZIMMER: 2 Schlafzimmer mit Doppelbetten und 1 großes Schlafzimmer mit einem Doppelbett, einem Schlafsofa und einem Balkon. Die Schlafzimmer sind klimatisiert.
WOHNZIMMER: Geräumig, mit Sitz- und Essbereich, Zugang zu den Terrassen, WLAN und Klimaanlage.
KÜCHE: Separat und komplett ausgestattet.
BADEZIMMER: 1 Badezimmer mit Badewanne und 2 Badezimmer mit Dusche. Eines der Badezimmer ist en suite.
AUSSENBEREICH: Gartenmöbel, Terrasse und Grill.
PARKEN: Außenstellplatz in der Nähe des Gebäudes.
LAGE: Die Unterkunft befindet sich 300 m vom "Strand Falésia", 350 m von den Restaurants "Douro Tapas" und "Portuguesa com Certeza", 600 m vom Supermarkt "Coviran Falésia", 2 km vom Golfplatz "Pine Cliff Golf Course", 4 km von der Stadt "Olhos de Água", 10 km vom Wasserpark "Aquashow", 18 km vom Vergnügungspark "Zoomarine", 25 km vom "Naturpark Ria Formosa", 25 km vom Flughafen "Faro" entfernt und liegt in einer ruhigen Gegend am Meer.
Hinweis: Gemäß den kommunalen Vorschriften muss jeder Gast zwischen dem 1. April und dem 31. Oktober die Kurtaxe in Höhe von zwei Euro zahlen und wird bis zu maximal sieben aufeinanderfolgenden Nächten für alle Gäste ab 13 Jahren erhoben. Der Betrag der Kurtaxe ist nicht im Reservierungspreis enthalten.
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Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.